c) Gemäss dem Nachtrag zur Vollzugsempfehlung müssen QS-Systeme mit weiteren Parametern ergänzt werden, wenn Sendeantennen adaptiv und unter Anwendung eines Korrekturfaktors betrieben werden. Um den bewilligungskonformen Betrieb von adaptiven Antennen zu kontrollieren, auf die – wie vorliegend – kein Korrekturfaktor Anwendung findet und die nach der «Worst-case»-Betrachtung beurteilt worden sind, reichen die herkömmlichen QS-Systeme hingegen aus.33 Die Beschwerdegegnerin hat ihr QS-System jedoch bereits mit den für adaptive Antennen notwendigen Parametern gemäss den Vollzugsempfehlungen ergänzt, was vom BAKOM unter Einbezug des BAFU kontrolliert wurde.34