Es sei nicht in der Lage, die Einhaltung der Grenzwerte im laufenden Betrieb zu garantieren. Im Zusammenhang mit dem angeblich fehlenden QS-System bestreitet der Beschwerdeführer schliesslich, dass die eingereichten Antennendiagramme dem «Worst-Case»-Szenario entsprechen würden. Es werde zu keinem Zeitpunkt überprüft, ob die Antenne allenfalls so programmiert sei, dass sie lediglich an den ausgewiesenen OMEN weniger stark strahle, in alle anderen Richtungen jedoch deutlich stärker. Erst wenn das QS-System jede Senderichtung einzeln und in Echtzeit abbilde, sei die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet.