Insgesamt seien die Zertifikate nicht geeignet, die Tauglichkeit der ohnehin bereits defizitären QS-Systeme für adaptive Antennen zu bestätigen. Sodann habe die Vollzugsstelle keinen direkten Zugriff auf das QS-System, sondern erhalte lediglich alle zwei Monate einen Bericht betreffend allfällige Grenzwertüberschreitungen, dessen Richtigkeit die Vollzugsbehörde jedoch nicht überprüfen könne. Beim QS-System handle es sich deshalb primär um ein System der Selbstkontrolle. Es sei nicht in der Lage, die Einhaltung der Grenzwerte im laufenden Betrieb zu garantieren.