a) Sodann bringt der Beschwerdeführer vor, adaptive Antennen würden weitgehend softwaregesteuert werden, was eine neue Konzeption der Qualitätssicherung erfordere, da die Gefahr der Manipulation der Software bestehe. Auf das Zertifikat, welches den Betreiberinnen vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ausgestellt werde und bestätige, dass die QS-Systeme den Vorgaben der Vollzugsempfehlung entsprechen, könne überdies nicht abgestellt werden. Bisher habe das QS-System durch eine unabhängige Stelle auditiert werden müssen.