Da dieser maximale Betriebszustand im realen Betrieb nur selten auftritt, müssen die Messresultate von der aktuell gemessenen Sendeleistung auf die maximal bewilligte Sendeleistung hochgerechnet werden.26 Nur so lässt sich beurteilen, ob der Anlagegrenzwert eingehalten ist. Da nur die Mobilfunkbetreiberin weiss, in welchem Betriebszustand sich die Anlage zum Zeitpunkt der Messung befand, ist man bei der Hochrechnung zwangsläufig auf die Angaben der Mobilfunkbetreiberinnen angewiesen.