Diese Messung erfasst Signale aus allen Richtungen, womit der Mehrwegausbreitung und den Reflexionen bei adaptiven Antennen Rechnung getragen wird, was das Bundesgericht in seinem Leitentscheid denn auch bestätigte.23 Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Strahlung nach der Reflexion in der Regel deutlich abgeschwächt ist, weil ein Teil der Strahlung vom Material, auf welches die Strahlung auftrifft, absorbiert wird (partielle Reflexion) oder bei der Totalreflexion in mehrere Richtungen reflektiert resp. gestreut wird.24 Auch unter Beachtung der Reflexionen ist die Einhaltung der NISV-Grenzwerte somit gewährleistet.