c) Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Baugesuchsunterlagen inkl. Standortdatenblatt vom 3. April 2023 (Revision: 2.0) alle wesentlichen Informationen zur Beurteilung der Immissionssituation enthalten. So hat die Abteilung Immissionsschutz des AUE als zuständige Fachbehörde das Standortdatenblatt inkl. Antennendiagramme mit Fachbericht Immissionsschutz vom 30. Juni 2023 geprüft und keine Beanstandungen angebracht. Es müssen folglich keine weiteren Unterlagen eingeholt werden, insbesondere besteht kein Anlass, die Beschwerdegegnerin zur Publikation der Original- Antennendiagramme der Herstellerin oder sonstiger Angaben aufzufordern.21