a) Weiter ist der Beschwerdeführer der Ansicht, die Baugesuchsunterlagen seien mangelhaft und unvollständig, da sie einerseits keine Angaben über die Messmethode enthalten würden und andererseits die tatsächliche Sendeleistung zu niedrig ausgewiesen werde. In diesem Zusammenhang fordert der Beschwerdeführer die Publikation der «originalen» Antennendiagramme und der detaillierten Produktinformationen sowie Angaben über die Einstellungen für den realen Betrieb der Anlage. Der Beschwerdeführer beantragt überdies, das Baugesuch sei zur Vervollständigung und allfälligen Neueinreichung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.