Aus dem Vorbringen, bei der Immissionsprognose sei der Adaptivität der Antennen zu Unrecht nicht Rechnung getragen worden, kann der Beschwerdeführer nichts zu seinen Gunsten ableiten. Im Gegenteil: Entgegen seiner Annahme wird die Strahlung bei einer «Worst-Case»-Beurteilung nämlich deutlich über- und nicht unterschätzt, da die unterschiedlichen Antennendiagramme, die dem umhüllenden Diagramm zugrunde liegen, nicht alle gleichzeitig auftreten können.19 Mit dieser «Worst-case»-Beurteilung werden adaptive Antennen folglich strenger beurteilt als konventionelle Antennen.