Sodann ist unbestritten, dass vorliegend Antennen zum Einsatz kommen, bei denen teilweise ein adaptiver Betrieb möglich ist. Aus dem bewilligten Standortdatenblatt geht – wie obenstehend bereits erwähnt – hervor, dass der besonderen Abstrahlcharakteristik (Variabilität der Senderichtungen und der Antennendiagramme) von adaptiven Antennen bei der Beurteilung der NIS-Belas- tung vorliegend nicht Rechnung getragen und kein Korrekturfaktor beansprucht wird. Vielmehr werden hier die adaptiven Antennen bei der rechnerischen Beurteilung nach dem «Worst-case»- Prinzip behandelt und damit gleich wie die konventionellen Antennen.