7/24 BVD 110/2023/157 vanten Umstände, die unter dem Gesichtspunkt des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung von Bedeutung sind, sorgfältig abgeklärt und beurteilt hat. Mithin besteht für die BVD kein Anlass, von der nachvollziehbaren Beurteilung der Fachbehörde abzuweichen.