Es hielt fest, dass die geplante Mobilfunk-Basisstation die gesetzlichen Anforderungen erfülle und der Anlagegrenzwert rechnerisch bei sämtlichen OMEN eingehalten werde. In seiner Stellungnahme vom 27. Oktober 2023 bestätigte das AUE erneut, dass die Mobilfunkanlage als bewilligungsfähig beurteilt werde. Die Einschätzung des AUE ist schlüssig und es darf davon ausgegangen werden, dass das AUE als Fachbehörde alle für das Vorhaben rele- 17 Vgl. Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, heute: BAFU), Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, Voll-