Aus dem Standortdatenblatt geht hervor, dass die geplante Anlage gemäss den darin ausgewiesenen Parametern den Anlagegrenzwert von 5 V/m an den drei höchstbelasteten OMEN einhält. Die Abteilung Immissionsschutz des AUE als zuständige Fachbehörde, welche die kantonalen Aufgaben im Bereich Schutz vor nichtionisierender Strahlung vollzieht, hat das Standortdatenblatt inkl. Antennendiagramme mit Fachbericht Immissionsschutz vom 30. Juni 2023 geprüft und keine Beanstandungen angebracht. Es hielt fest, dass die geplante Mobilfunk-Basisstation die gesetzlichen Anforderungen erfülle und der Anlagegrenzwert rechnerisch bei sämtlichen OMEN eingehalten werde.