d) Im vorliegenden Fall hat die Beschwerdegegnerin im Standortdatenblatt vom 3. April 2023 (Revision: 2.0) die erwähnten Parameter aufgeführt. In den Beilagen zum Standortdatenblatt finden sich zudem die umhüllenden Antennendiagramme des entsprechenden Antennentyps. Aus dem Standortdatenblatt geht hervor, dass die geplante Anlage gemäss den darin ausgewiesenen Parametern den Anlagegrenzwert von 5 V/m an den drei höchstbelasteten OMEN einhält.