5. Überschreitung der Anlagegrenzwerte a) Der Beschwerdeführer rügt zunächst, dass es durch den Betrieb adaptiver Antennen zu Überschreitungen der Anlagegrenzwerte kommen würde, da die Adaptivität bei der Immissionsprognose zu Unrecht nicht berücksichtigt werde. Die Anlagegrenzwerte im Standortdatenblatt seien an den drei höchstbelasteten OMEN deshalb nicht korrekt ausgewiesen. Das umhüllende Antennendiagramm bilde nicht sämtliche Beams ab und es werde eine höhere Sendeleistung als angegeben verwendet. So würden adaptive Antennen mit Beamformtechnik im Vergleich zu konventionellen Antennen technisch ganz anders und mit höherer Sendeleistung betrieben.