b) Soweit der Beschwerdeführer Ausführungen zum Korrekturfaktor macht, wird darauf hingewiesen, dass der adaptive Betrieb unter Anwendung eines Korrekturfaktors vorliegend nicht beantragt und damit auch nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist, was sowohl aus dem Standortdatenblatt vom 3. April 2023 (Revision: 2.0) als auch aus dem Fachbericht des AUE vom 30. Juni 2023 sowie der Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerin vom 25. Oktober 2023 hervorgeht. Überdies weist der geplante Antennentyp «AOC4518R8v06» weniger als 8 Subarrays auf, weswegen die Nutzung eines Korrekturfaktors mit Verweis auf vorstehende Erwägung 3.e.