2. Am 14. März 2023 verfügte die Baupolizeibehörde Fraubrunnen aufgrund einer baupolizeilichen Anzeige im Zusammenhang mit dem nicht bewilligten Mobilfunkdienst 5G am Standort der Mobilfunkanlage in Grafenried die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes und ein sofortiges Benützungsverbot. Die Beschwerdegegnerin erhielt gleichzeitig Gelegenheit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs. 3. Die Beschwerdegegnerin reichte am 13. April 2023 ein nachträgliches Baugesuch ein für den Austausch der bestehenden Sendeantennen auf dem Hochspannungsmast der F.________