1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Rapperswil (BE) vom 4. September 2023 wird mit folgender Auflage ergänzt: 2.5 Der Schwimmteich ist mit einer durchgehenden Amphibien-Barriere zu umzäunen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und der Bauentscheid der Gemeinde Rapperswil (BE) vom 4. September 2023 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1800.– werden dem Beschwerdeführer und der Beschwerdegegnerin je zur Hälfte, ausmachend je CHF 900.–, zur Bezahlung auferlegt. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.