c) Weiter stört sich der Beschwerdeführer daran, dass Frau H.________, Ehefrau des Gemeinderats Herrn J.________, in der Nachbarschaft im Namen der Bauherrschaft (Beschwerdegegnerin) Unterschriften für den Bau des Naturschwimmteichs gesammelt habe, noch bevor er (Beschwerdeführer) über das Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt worden sei. d) Die Beschwerdegegnerin macht dazu in ihrer Beschwerdeantwort geltend, Frau H.________ habe lediglich gemäss den Regeln eines vereinfachten Baubewilligungsverfahrens bei einem Nachbarn dessen Unterschrift eingeholt. Dies zur gleichen Zeit, wie sie den Beschwerdeführer vergeblich ebenfalls dafür angefragt habe.