f) Das Bauvorhaben ist daher nur bewilligungsfähig, wenn eine Bevölkerung des Schwimmteichs durch Frösche verhindert wird. Wie in der Verfügung vom 18. Juni 2024 angekündigt, wird die angefochtene Baubewilligung daher in teilweiser Gutheissung der Beschwerde mit einer zusätzlichen Auflage ergänzt, wonach der Schwimmteich mit einer durchgehenden Amphibien-Bar- riere zu umzäunen ist.