In ihrer Vernehmlassung vom 17. Oktober 2023 macht die Gemeinde Rapperswil dazu geltend, Amphibien gälten als Wildtiere und dürften sich deshalb in unserer Landschaft frei bewegen. Zwar präsentiere sich die gesetzliche Lage anders, wenn Tiere ausgesetzt würden. Dann könne der Lebensraum als Anlage interpretiert werden, für die Vorschriften hinsichtlich des Lärmschutzes im USG bestünden. Der geplante Schwimmteich sei aber nicht für die Haltung von Fröschen deklariert und angedacht. Somit sei die Zuwanderung und Besiedlung durch Frösche eine reine Annahme, weshalb der Schwimmteich nicht als Anlage gemäss Art. 7 Abs. 7 USG behandelt werden müsse.