In einer weiteren Eingabe vom 13. Juli 2023 im vorinstanzlichen Verfahren führte der Beschwerdeführer zusätzlich aus, es sei zwar richtig, dass Lärmimmissionen durch Amphibien nur ein paar Wochen im Jahr dauern würden. Leider fielen diese Wochen aber in die Zeit, in welcher in der Regel mit geöffneten Schlafzimmerfenstern geschlafen werde. Alle Fenster der drei Schlafräume seiner Mietwohnung lägen auf Seite des geplanten Schwimmteichs. Das dem Teich am nächsten gelegene Schlafzimmerfenster befinde sich keine acht Meter vom geplantem Teich entfernt.