In seiner Einsprache vom 22. Mai 2023 hatte der Beschwerdeführer vorgebracht, mit grösster Wahrscheinlichkeit werde der Schwimmteich auch von Fröschen besiedelt. Es sei hinlänglich bekannt, dass gewisse Froscharten die Nachtruhe empfindlich stören könnten. Dadurch würden die Bewohner von sechs Wohnungen betroffen. Solche Störungen der Nachtruhe könnten auch den Mietwert der Wohnungen mindern. In einer weiteren Eingabe vom 13. Juli 2023 im vorinstanzlichen Verfahren führte der Beschwerdeführer zusätzlich aus, es sei zwar richtig, dass Lärmimmissionen durch Amphibien nur ein paar Wochen im Jahr dauern würden.