deutlich vermindert. Zudem müssten keine Bodenleitungen umgelegt werden. Weiter sei der Naturschwimmteich mit einem Froschzaun gegen die Besiedlung durch Frösche zu schützen. Zum Thema Froschbefall eines Badeteichs und damit verbundenen Lärmemissionen verweist der Beschwerdeführer auf einen Rekursentscheid des Bau- und Verkehrsdepartements des Kantons Basel-Stadt vom 2. August 2011.