1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 27. März 2023 bei der Gemeinde Rapperswil (BE) ein Baugesuch ein für einen Schwimmteich mit Holzdeck auf Parzelle Rapperswil (BE) Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt in der Weilerzone und im Ortsbildperimeter. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Bauentscheid vom 4. September 2023 erteilte die Gemeinde Rapperswil (BE) die Baubewilligung.