a) Der Beschwerdeführer vertritt die Ansicht, an diesem Standort bestehe kein Bedarf für zusätzliche Leistung und/oder 5G-Technologie und das Wachstum des mobilen Datenvolumens habe in den letzten Jahren sehr stark abgenommen von jährlich 100 Prozent auf 30 Prozent. Er wirft weiter die Frage auf, ob überhaupt ein gesellschaftliches Interesse an der Einführung dieser neuen Technologie bestehe. Sodann bringt der Beschwerdeführer vor, die Datenübertragung über 5G benötige ca. 14-mal mehr Energie als die Übertragung über Glasfaserkabel.