Eine Aufgabe des bestehenden Standorts steht somit nicht zur Diskussion. Insofern wäre mit einer Verweigerung der Ausnahmebewilligung aus raumplanerischer Sicht nichts gewonnen, da bei einem Bauabschlag der bestehende Mast weiterbetrieben würde. Konkrete Alternativstandorte müssen bei dieser Ausgangslage keine geprüft werden. Der geplante Standort stellt sich aufgrund der vorliegenden Unterlagen und unter Abwägung aller massgebenden Interessen als der vorteilhafteste dar und ist einer oder mehreren zusätzlichen Antennen klar vorzuziehen.