Er bringt vor, viele Studien würden darauf hindeuten, dass 5G die Gesundheit von Menschen, Pflanzen, Tieren, Insekten und Mikroben beeinträchtigen würde. Zudem hält der Beschwerdeführer fest, für die Einführung des Korrekturfaktors fehlten nachvollziehbare wissenschaftliche Erläuterungen. Die Erläuterungen zu den adaptiven Antennen zeigten deutlich, dass ausschliesslich technische Aspekte in Betracht gezogen worden seien. Im Endresultat hänge die Höhe des Korrekturfaktors, also die Höhe der erlaubten Grenzwertüberschreitung, von der Anzahl Sub-Arrays einer Antenne ab. Das heisse mit anderen Worten, je fokussierter eine Antenne strahlen könne, desto stärker dürfe sie auch strahlen.