Das Bundesgericht hat bereits mehrfach bestätigt, dass die vom METAS empfohlenen Messmethoden zur Durchführung von Abnahmemessungen auch für adaptive Antennen mit Korrekturfaktor zwecktauglich sind.31 Insbesondere im Leiturteil 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023, in welchem adaptive Antennen aufgrund einer «worst case»-Betrachtung beurteilt worden sind, befand das Bundesgericht, die vom METAS empfohlene Messmethode würde sich zum heutigen Zeitpunkt als tauglich erweisen und könne für Abnahmemessungen von adaptiven Antennen verwendet werden, bis das METAS und das BAFU eine offizielle Messempfehlung herausgegeben hätten. Sodann hat das Bundes-