c) Gemäss neuer bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist gestützt auf die aktuellen Erkenntnisse davon auszugehen, dass das bestehende QS-System in der Lage ist, den bewilligungskonformen Betrieb von adaptiven Antennen, die unter Berücksichtigung eines Korrekturfaktors eingesetzt werden, zu überprüfen. Eine Echtzeitüberwachung erachtet das Bundesgericht nicht als erforderlich. Mit der erforderlichen automatischen Leistungsbegrenzung wird die in einem Funksektor abgestrahlte Gesamtleistung der adaptiven Antennen via Softwareapplikation dauernd detektiert.