b) Das Bundesgericht hat sich bereits mehrfach mit der Problematik von Reflexionen bei adaptiven Antennen befasst und anerkannt, dass diese zu substanziellen Abweichungen von den berechneten Feldstärken führen können. Es hat deshalb festgehalten, dass insbesondere zu erwartende Reflexionen von grossen Flächen im Rahmen der rechnerischen Prognose nicht unberücksichtigt bleiben dürfen. Entsprechend sei die rechnerische Prognose, soweit technisch und 24 Vgl. dazu VGE 2020/27 vom 6. Januar 2021 E. 4.7 und BGer 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 E. 7.1. 25 BAFU, Adaptive Antennen, Nachtrag vom 23. Februar 2021 zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den