Die bisherigen Methoden der Immissionsprognose seien deshalb für das vorliegende Verfahren untauglich. Dies habe kürzlich auch das Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden im Urteil vom 26. Juni 2023 erkannt und eine Beschwerde verschiedener Einsprecherinnen und Einsprecher vollumfänglich gutgeheissen.