Schliesslich hat auch das Bundesgericht die von den Mobilfunkbetreibern berechneten umhüllenden Antennendiagramme als zulässig beurteilt.26 Für die BVD bestehen keine Anhaltspunkte, an der Richtigkeit der umhüllenden Antennendiagramme zu zweifeln, zumal der Beschwerdeführer die Richtigkeit der umhüllenden Antennendiagramme nicht infrage stellt. Das Baugesuch ist vollständig und korrekt. Unter diesen Umständen müssen keine weiteren Unterlagen eingeholt werden, insbesondere besteht kein Anlass, dem Beschwerdeführer die Original-Anten- nendiagramme für Broadcast und Traffic Beams zur Stellungnahme vorzulegen bzw. diese zu publizieren.