Das AUE als kantonale Fachbehörde hat das Standortdatenblatt mit den Antennendiagrammen geprüft, keine Beanstandungen erhoben und festgestellt, dass der Anlagegrenzwert an allen OMEN rechnerisch eingehalten wird. Die BVD sieht keine Veranlassung, von dieser Einschätzung der Fachbehörde abzuweichen, zumal dieser regelmässig eine erhöhte Beweiskraft zukommt und die Entscheidbehörde nur aus triftigen Gründen davon abweichen soll. Entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers sind in den Baugesuchsunterlagen bzw. im Standortdatenblatt nicht nur die Antennentypen genannt.