nen.24 Schliesslich sind die in Art. 11 Abs. 2 NISV erwähnten Parameter im Standortdatenblatt vom 19. Juli 2022 (Revision: 1.45) aufgeführt. In den Beilagen zum Standortdatenblatt finden sich zudem die umhüllenden Antennendiagramme der entsprechenden Antennentypen. Somit enthalten die Baugesuchsunterlagen mit dem Standortdatenblatt vom 19. Juli 2022 (Revision: 1.45) alle wesentlichen Informationen zur Beurteilung der Immissionssituation. Das AUE als kantonale Fachbehörde hat das Standortdatenblatt mit den Antennendiagrammen geprüft, keine Beanstandungen erhoben und festgestellt, dass der Anlagegrenzwert an allen OMEN rechnerisch eingehalten wird.