c) Sodann sind die im Standortdatenblatt deklarierten Sendeleistungen für die Beschwerdegegnerinnen verbindlich. Mit der angefochtenen Baubewilligung wird keine höhere Sendeleistung ERPn, für die Sendeantennen mit Korrekturfaktor gemittelt über sechs Minuten, erlaubt. Ob die Anlage in diesem Rahmen sinnvoll betrieben werden kann, ist Sache der Beschwerdegegnerin- 22 Vgl. BGer 1C_307/2023 vom 9. Dezember 2024 E. 6.3.3, 1C_ 279/2023 vom 6. Februar 2025 E. 6.3.3. 23 BAFU, Erläuterungen zu adaptiven Antennen und deren Beurteilung gemäss der Verordnung über den Schutz vor