Insofern ist der Vorwurf des Beschwerdeführers, der den Gesuchsunterlagen beigelegte Fachbericht Immissionsschutz des AUE enthalte keine Angaben über die adaptive Messmethode, nicht nachvollziehbar. Das AUE hat im vorliegenden Fall die Einhaltung der massgebenden Grenzwerte anhand einer rechnerischen Prognose basierend auf dem Standortdatenblatt vom 19. Juli 2022 (Revision: 1.45) und nicht an anhand einer Messung überprüft. Demzufolge konnte der Fachbericht Immissionsschutz zwangsläufig «keine Angaben über die adaptive Messmethode» enthalten, mit welcher die Prüfung vorgenommen wurde.