Grundlage für die Berechnung des Effektivwerts der elektrischen Feldstärke an einem bestimmten Ort bildet dabei die äquivalente Sendeleistung ERP der Antenne, das räumliche Abstrahlungsmuster der Antenne (Antennendiagramm), der Abstand und die Richtung zur Antenne sowie die Dämpfung durch die Gebäudehülle.23 Der rechnerische Nachweis der Einhaltung des Anlagegrenzwerts nach Ziffer 64 Anhang 1 an einem OMEN wird wie bisher im Zusatzblatt 4a des Standortdatenblattes erbracht. Insofern ist der Vorwurf des Beschwerdeführers, der den Gesuchsunterlagen beigelegte Fachbericht Immissionsschutz des AUE enthalte keine Angaben über die adaptive Messmethode, nicht nachvollziehbar.