Schliesslich bringt er vor, in den Baugesuchsunterlagen seien nur Antennentypen erwähnt, deren Kurzbezeichnung ohne technische Datenblätter nichtssagend sei. Die technischen Datenblätter seien nicht allgemein online verfügbar und müssten deshalb den publizierten Unterlagen beigelegt werden. Entsprechend beantragt er die Publikation der Original- Antennendiagramme, die detaillierten Produktinformationen und die Angabe der Einstellungen für den realen Betrieb.