a) Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, das vorliegend zu beurteilende Baugesuch sei mangelhaft und unvollständig. Zur Begründung führt er aus, der den Gesuchsunterlagen beigelegte Fachbericht Immissionsschutz des AUE enthalte keine Angaben über die adaptive Messmethode, mit welcher die Prüfung vorgenommen worden sei. Weiter zweifelt der Beschwerdeführer an den im Standortdatenblatt ausgewiesenen Sendeleistungen; diese seien zu tief, sodass ein adaptiver Betrieb nicht möglich sei. Schliesslich bringt er vor, in den Baugesuchsunterlagen seien nur Antennentypen erwähnt, deren Kurzbezeichnung ohne technische Datenblätter nichtssagend sei.