g) Anzumerken ist, dass das Bundesgericht in zwei neueren Entscheiden (BGer 1C_307/2023 vom 9. Dezember 2024 und BGer 1C_ 279/2023 vom 6. Februar 2025) zum Schluss kam, dass die Anwendung eines Korrekturfaktors bei adaptiven Antennen gemäss Ziffer 63 Abs. 2 und 3 Anhang 1 NISV rechtmässig ist. Das Bundesgericht befand, dass im 6-Minuten-Mittel die Sicherheitsmarge des Anlagegrenzwerts im bisherigen Umfang erhalten bleibe und auch bei den Leistungsspitzen, die nur kurzzeitig auftreten dürften, weiterhin eine massgebende Sicherheitsmarge gegenüber dem Immissionsgrenzwert vorgesehen sei (vgl. auch Erwägung 8c).22 5. Baugesuchsunterlagen