Für die Berechnung der Strahlenbelastung von adaptiven Antennen liegt mit dem Nachtrag «Adaptive Antennen» des BAFU eine Vollzugshilfe vor, bei deren Berücksichtigung die Vollzugsbehörden davon ausgehen können, dass sie das Bundesrecht rechtskonform vollziehen. Weitere Abklärungen erübrigen sich daher, zumal auch das AUE in seiner Stellungnahme vom 3. November 2023 zum Schluss gekommen ist, dass die geplante Anlage die Bestimmungen der NISV vollumfänglich einhält und bewilligt werden kann.