Soweit der Beschwerdeführer verlangt, es sei von Amtes wegen zu prüfen und zu kontrollieren, wo und um wie viel (Feldstärke) der Anlagegrenzwert durch die Aufschaltung des Korrekturfaktors überschritten wird, ist darauf hinzuweisen, dass dies im Voraus nicht feststellbar ist, da die tatsächliche Nutzung der Mobilfunkanlage (Nutzerverteilung, Nutzungsdauer, Anzahl der gleichzeitig aktiven Nutzer etc.) nicht bekannt ist. Generell kann aber gesagt werden, dass zum Beispiel eine adaptive Antenne mit 16 Sub-Arrays und mit einer maximalen Sendeleistung von 5000 Watt im 6-Minuten-Mittel die massgebende Sendeleistung von 1000 Watt einhalten muss (1000 W [ERPn] = 5000 W [