c) Sodann weist die Rüge des Beschwerdeführers, die Betreiber würden die Korrekturfaktoren bei bestehenden Mobilfunkanlagen angeblich auch rechtswidrig ohne erneute Baubewilligung aufschalten, baupolizeilichen Charakter auf und geht über den Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens hinaus. Für die Beurteilung dieses Rügepunkts ist nicht die BVD, sondern die Baupolizeibehörden der Gemeinde zuständig. Die BVD kann daher auf die diesbezügliche Rüge erstinstanzlich nicht eintreten. Daran ändert auch der Verweis auf die Verwaltungsgerichtsentscheide VGE 2022/242 vom 11. Dezember 2023 und VGE 2021/300 vom 21. August 2023 nichts.