Die Baugesuchsunterlagen mit dem Standortdatenblatt vom 19. Juli 2022 (Revision: 1.45) enthalten zudem alle wesentlichen Informationen zur Beurteilung der Immissionssituation (vgl. Erwägung 5c). Der Sachverhalt ist damit klar. Es bedarf in Bezug auf die Frage, ob die Anwendung eines Korrekturfaktors geplant ist, keiner weiteren Abklärungen mehr.