b) Zur Diskussion steht der Gesamtentscheid der Gemeinde Lyss vom 25. August 2023. Mit diesem wurde den Beschwerdegegnerinnen die Baubewilligung für den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage auf der Parzelle Nr. H.________ erteilt. Das Vorhaben umfasst, wie oben dargelegt, in den höheren Frequenzen adaptive Sendeantennen, die mit einem Korrekturfaktor betrieben werden sollen. Dies ist gemäss dem Standortdatenblatt vom 19. Juli 2022 (Revision: 1.45) bei den Sendeantennen mit den Laufnummern 7 bis 9 sowie 14 und 15 der Fall.