c) Im Kanton Bern ist das AUE die zuständige Fachbehörde für den Vollzug der kantonalen Aufgaben im Bereich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung.12 Soweit es sich beim Vorbringen des Beschwerdeführers um ein Ablehnungs- oder Ausstandsbegehren gegen das AUE handeln sollte, kann er daraus nichts zu seinen Gunsten ableiten. Ausstandspflichtig sind, wie ausgeführt, nur Personen, nicht ganze Behörden oder Abteilungen. Wer den Ausstand aller Mitglieder einer Behörde verlangt, muss gegen jedes einzelne Mitglied spezifische Ausstandsgründe geltend machen, die über die pauschale Kritik an der Befangenheit der Behörde als solcher hinausgehen.13