3/17 BVD 110/2023/154 der Anlage entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers nicht 1400 m, sondern 2235.62 m.8 Das Grundstück des Beschwerdeführers befindet sich am B.________ 4 in Lyss (Parzelle Nr. F.________). Es ist rund 880 m (Luftlinie) vom Antennenstandort entfernt und liegt somit innerhalb des Einspracheperimeters von 2235.62 m. Die Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers ist somit zu bejahen.