Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich abschliessend zur Sache zu äussern. Mit Schreiben vom 15. November 2023 teilte die Beschwerdegegnerin 1 mit, dass sie auf Schlussbemerkungen verzichte. In der Eingabe vom 17. November 2023 hält der Beschwerdeführer an den Rügen in seiner Beschwerde fest, wiederholt seinen Verfahrensantrag und verweist auf einen Bericht «Berücksichtigung aktueller Mobilfunkantennentechnik bei der HF- EMF-Expositionsbestimmung» des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) vom November 2022 sowie auf ein Dokument von Th. Fluri.