In seiner Stellungnahme vom 11. Oktober 2023 beantragt das AGR die Abweisung der Beschwerde. Auch die Gemeinde Lyss beantragt in ihrer Stellungnahme vom 18. Oktober 2023, die Beschwerde sei abzuweisen und ihr Gesamtbauentscheid vom 25. August 2023 sowie die Verfügung das AGR vom 7. November 2022 seien zu bestätigen. Die Beschwerdegegnerin 1 beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 2. November 2023 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und aller Anträge, soweit darauf einzutreten sei.